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VG Ansbach, 13.05.2009 - AN 19 K 08.01359 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Rücknahme einer und Versagung weiterer Aufenthaltserlaubnis;Klage unzulässig nach Ausreise und bei fehlender Anschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97
Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung …
Auszug aus VG Ansbach, 13.05.2009 - AN 19 K 08.01359
Die Unzulässigkeit der Klage ergibt sich vorliegend daraus, dass der Kläger nicht in der erforderlichen Weise gemäß § 82 Abs. 1 VwGO bezeichnet ist, nämlich nicht mit seiner zutreffenden Wohnanschrift, die sich im Lauf des Verfahrens geändert hat und wobei der Kläger weder seiner aus § 86 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 VwGO resultierenden Mitwirkungspflicht zur Mitteilung seiner neuen Anschrift nachgekommen ist noch auf die Aufforderung des Gerichts reagiert hat, seine neue Anschrift mitzuteilen (siehe im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 13.4.1999 - 1 C 24.97), entsprechend bereits den Ausführungen im Beschluss der Kammer vom 7. Januar 2009. - VG Ansbach, 07.01.2009 - AN 19 S 08.01358
Prozesskostenhilfe und vorläufiger Rechtsschutz; keine zutreffende Bezeichnung …
Auszug aus VG Ansbach, 13.05.2009 - AN 19 K 08.01359
Ein gleichzeitig mit der Erhebung der Klage gestellter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO und ebenso ein Prozesskostenhilfeantrag für das Klage- und das Eilverfahren wurden mit Beschluss der Kammer vom 7. Januar 2009 abgelehnt (AN 19 S 08.01358/AN 19 K 08.01359).