Rechtsprechung
   VG Ansbach, 13.05.2009 - AN 19 K 08.01359   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,48113
VG Ansbach, 13.05.2009 - AN 19 K 08.01359 (https://dejure.org/2009,48113)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13.05.2009 - AN 19 K 08.01359 (https://dejure.org/2009,48113)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - AN 19 K 08.01359 (https://dejure.org/2009,48113)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,48113) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rücknahme einer und Versagung weiterer Aufenthaltserlaubnis;Klage unzulässig nach Ausreise und bei fehlender Anschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

    Auszug aus VG Ansbach, 13.05.2009 - AN 19 K 08.01359
    Die Unzulässigkeit der Klage ergibt sich vorliegend daraus, dass der Kläger nicht in der erforderlichen Weise gemäß § 82 Abs. 1 VwGO bezeichnet ist, nämlich nicht mit seiner zutreffenden Wohnanschrift, die sich im Lauf des Verfahrens geändert hat und wobei der Kläger weder seiner aus § 86 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 VwGO resultierenden Mitwirkungspflicht zur Mitteilung seiner neuen Anschrift nachgekommen ist noch auf die Aufforderung des Gerichts reagiert hat, seine neue Anschrift mitzuteilen (siehe im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 13.4.1999 - 1 C 24.97), entsprechend bereits den Ausführungen im Beschluss der Kammer vom 7. Januar 2009.
  • VG Ansbach, 07.01.2009 - AN 19 S 08.01358

    Prozesskostenhilfe und vorläufiger Rechtsschutz; keine zutreffende Bezeichnung

    Auszug aus VG Ansbach, 13.05.2009 - AN 19 K 08.01359
    Ein gleichzeitig mit der Erhebung der Klage gestellter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO und ebenso ein Prozesskostenhilfeantrag für das Klage- und das Eilverfahren wurden mit Beschluss der Kammer vom 7. Januar 2009 abgelehnt (AN 19 S 08.01358/AN 19 K 08.01359).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht